Suderburg
Bahnsen

Bahnsen bei Suderburg

Der Vollhof Nr. 17 in Bahnsen, Katzenstraße 2.
Das Bild aus dem Jahre 1924

von links nach rechts:
N.N., Hermann Düver, N.N., Elisabeth Behn, Wilhelmine Behn geborene Meyer, N.N., Herbert Behn, N.N., N.N., Hermann Kelle, auf dem Wagen N.N.
Der Vollhof war ursprünglich ein Allodialgut, dessen Burg im Jahre 1636 während des Dreißigjährigen Krieges von schwedischen Truppen verwüstet worden war. Besitzer des Gutes waren die von Jettebrock, von Ompteda, von Spörcken, von Bobart, Jungkherr, von Hammerstein, Timmermann und mit dem Kontrakt vom 31. Oktober 1793 tauschte der Rittmeister Carl Ernst Heinrich von Bülow sein Gut in Bahnsen mit dem Hof des Jochen Wilhelm Behn im benachbarten Niebeck.


Das Wohnhaus auf der Kothofstelle Nr.2 in Bahnsen, Dreilinger Weg 2, um 1890. Die Inschrift über der Hoftür dieses Hauses lautet: Peter Krüger, Ilsa Betha Magdalena Luhrs. Anno 1750. Das Haus wurde demnach im Jahre 1750 gebaut. Peter krüger heiratete als Hauswirt und Tischler in diesen Hof ein. Nach ihm übten noch fünf Generationen der Krüger das Tischlerhandwerk hier aus. Das etwa 17/10 m große Zeiständerhaus wurde im Jahr 1974 abgebaut und in seiner ursprünglichen Form auf dem Gelände des “Landwirtschaftsmuseums der Lüneburger Heide” wieder aufgebaut.


Der Vollhof Nr. 16
in Bahnsen, Katzenstraße

Das im Jahr 1817 gebaute Wohnhaus dieser Hofstelle wurde von dem seinerzeitigen Eigentümern, Alfred Lindloff, in Zusammenhang mit der Gestaltung des Landtagsplatzes 1936 von diesem zwecks Umsetzung zum Landtagsplatz geschenkt.


Am 16. September 1929 wurde in Bahnsen eine Poststelle bei Landwirt August Niemann eingerichtet. August Niemann war von 1929 bis 1945 für die Postzustellung zuständig.
Henny Niemann führte die Poststelle von 1945 bis 1962 weiter.
Erika Pfuhl führte die Poststelle von 1962 bis zur ihrer Schließung 1975.


Land- und Gastwirtschaft Dehrmann in Bahnsen

Dehrmann
Krug ist die Anbauerstelle Nr. 23
Böddenstedter Weg 2
Bahnsen


Die Schule in Bahnsen zählte 1875
62 Schulkinder wobei zu beachten ist, daß die Kinder aus Graulingen dazugehörten.
Als Schulgeld mußte jedes Kind damals 2 Taler an den Lehrer zahlen.
Der Lehrer hatte Wohnung und Grundstück frei.

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