Suderburg
Burg in Suderburg

Anmerkungen zur Geschichte der Burg Suderburg
 
von Dr. Michael Scholz, Der Heidewanderer, 63. Jahrgang Nr. 15 und 16,    1988
 

Das Wappen der Gemeinde Suderburg beinhaltet in seinem Zentrum den aus Feldsteinen erbauten Kirchturm des Dorfes, „eines der ältesten Bauwerke unseres Landkreises" (G. Bismark), das vermutlich den letzten Rest der Anlage darstellt, die dem Ort seinen Namen gegeben hat. Diese Burg, die in der historischen Überlieferung nur wenige Spuren hinterlassen hat, um die sich aber ein Kranz von Sagen rankt, soll hier etwas näher betrachtet werden.

Die Auffassung der älteren Heimatforschung über Entstehung und ursprüngliche Funktion der Suderburg faßte Pastor Oberdieck 1910 zusammen. Danach wurde sie um die Mitte des 10. Jahrhunderts von Herzog Hermann Billung als Schutz gegen die aus Osten vordringenden Wenden errichtet. Sie gehörte gemeinsam mit Wrestedt und Holdenstedt zu einer rückwärts gelegenen zweiten Verteidigungslinie, während die erste etwa dem Verlauf von Ilmenau und Ise folgte. Ihren Namen erhielt sie nach dieser Auffassung von ihrer Lage als südlichste dieser Burgen im Bardengau 1).

Mit dieser Auffassung, die heute im allgemeinen als überholt angesehen wird, sich aber dennoch gelegentlich in Publikationen findet, werden wir uns auseinandersetzen müssen. Daneben soll auch der Versuch unternommen werden, die Geschichte der Suderburg etwas weiter zu verfolgen, soweit das noch möglich ist.

Die erste urkundliche Erwähnung Suderburgs war 1004. Am 2. November 1004 bestätigte König Heinrich 11., daß die Schwestern Frederuna und Imma ein Kloster errichtet und ihr Erbe zu dessen Ausstattung verwendet hätten. Gleichzeitig nahm er das Kloster- es handelte sich um das Kanonissenstift Kemnade an der Weser - unter seinen Schutz. Unter den im Zusammenhang mit dem Ausstattungsgut genannten Orten befanden sich auch „Bodanhuson" = Bahnsen und „Sutherburg in Bardanga“ 2).

Läßt diese Urkunde noch die Art des Kemnader Besitzes in Bahnsen und Suderburg offen, so gewinnen wir Klarheit durch ein weiteres Dokument, das das Ende der Kemnader Zeit Suderburgs anzeigt. 1146 war die Äbtissin des Stiftes, Judith von Bomeneburg, wegen ungebührlichen Lebenswandels abgesetzt worden.

In dem daraufhin folgenden Konflikt wurde Kemnade in eine Propstei des Klosters Corvey umgewandelt. Judith von Borneneburg erkannte diese Maßnahmen jedoch nicht an und verlieh gerade nach ihrer Absetzung eine Reihe von Besitzungen des Stiftes an Adlige aus den umliegenden Gebieten. In einem Verzeichnis dieser Güter, der nach ihrem Fundort - dem Kloster Stablo - sogenannten "schedula Stabulensis monasterii" werden darunter auch Bahnsen und Suderburg genannt:

„Inter Bodenhusen et Sutherburg dedit 25 mansos et de indominicata terra octo mansos cum duabus domibus et curtibus earum et villas Slavicas 13 et unam dimidiam. Item Walthardo subavocato 3 mansos. Item Gerarto 2 mansos.“ 3)

Obwohl der Begriff „domus" (Grundbedeutung: Haus) keineswegs eindeutig ist, dürfte er hier mit befestigtes Haus zu übersetzen sein. Die Nebeneinanderstellung von „domus" und „curtis" (= Wirtschaftshof) weist darauf hin, daß nicht die Wohnhäuser der, Verwalter der „curtes" gemeint sind.

Die Bahnser „domus" dürfte mit dem späteren Adelsgut verbunden gewesen sein. Bis 1936 soll dort ein wehrhaftes Wohnhaus bestanden haben 4). In Suderburg kämen als festes Haus das spätere Allodialgut (Nr. 38, zuletzt im Besitz der Familie von Stralenheim) und die Burg an der Stelle der heutigen Kirche in Frage.

Für das Allodialgut ist allerdings keine Befestigung bekannt. Seine Lage am Ortsrand spricht für eine relativ späte Entstehung. Es ist daher davon auszugehen, daß die in der schedula genannte „domus" mit der Burg auf dem heutigen Kirchplatz identisch ist.

Sieht man von der (aufgrund des Streubesitzes des Klosters recht unwahrscheinlichen) Möglichkeit einer Entstehung der Burg in Kemnader Zeit ab, so ist davon auszugehen, daß sie bereits zum 1004 genannten Ausstattungsgut des Stiftes gehört hatte. Somit haben wir anhand der schriftlichen Quellen Hinweise auf die Existenz der Suderburg für die Zeit von ca. 959/65 (der mutmaßlichen Gründungszeit Kemnades) bis etwa 1146/48, als die in der schedula aufgeführten Güter vergeben wurden.

Welche Rückschlüsse aber lassen sich nun auf die Zeit vor 959/ 65 ziehen?

Die Stifterinnen von Kemnade, die Schwestern Frederuna und Imma, waren aller Wahrscheinlichkeit nach Töchter des billungischen Grafen Wichmann d. Ä., so daß ihr Erbgut auf dessen Eigen zurückzuführen ist. Da sich somit die Suderburg als Besitz der wichmannschen Linie des Billungerhauses erweist, kann die populäre Legende, die Burg sei eine Gründung Hermann Billungs, als widerlegt angesehen werden.

Aussagen über die Herkunft des Besitzes der Brüder Hermann und Wichmann im Bardengau (S1.) sind sehr unsicher. Sie scheinen aber nicht die ersten Familienmitglieder gewesen zu sein, die in dessen südlichem Teil begütert waren. Dennoch muß die Suderburg nicht zwangsläufig eine billungische Gründung sein 5).

Somit kann auch die Frage nach der ursprünglichen Funktion der Burg nicht zufriedenstellend beantwortet werden. W.C.C. von Hammerstein stellte 1869 zuerst die schon erwähnte These auf, die Suderburg gehörte ursprünglich zu einem System von Verteidigungsanlagen, die durch die Billunger gegen die aus Osten vordringenden Slawen errichtet worden wäre6).

Diese Theorie kann heute als überholt angesehen werden. Zwar bildeten IImenau und Ise in etwa die Westgrenze der slawischen Siedlung im nordöstlichen Niedersachsen, aber eine gewaltsame Inbesitznahme der östlich davon gelegenen Gebiete durch slawische Siedler ist nicht zu belegen. Möglicherweise ist die Besiedlung dieses Raumes auf einen friedlichen Kolonisationsvorgang (vielleicht erst im 12. Jahrhundert unter deutscher Herrschaft) zurückzuführen7).

Die Ansicht von einem „Vordringen" der Slawen unter heftigen Kämpfen scheint nicht zuletzt von Anschauungen des 19. Jahrhunderts beeinflußt zu sein.

Als Funktion der Suderburger Burg in billungischer Zeit läßt sich nur die eines Herrschaftsmittelpunktes des umfangreichen ,Familienbesitzes im südlichen Bardengau vermuten. Außer den in der schedula genannten Gütern, die sicherlich aus dem Dotationsgut der Gründerinnen stammen, ist hier für das Kirchspiel Suderburg noch der Besitz der Vogtei Bienenbüttel in Oldendorf I zu nennen, der ebenfalls auf billungisches Eigen zurückzuführen sein dürfte8). Durch der Zersplitterung der Familienbesitzungen nach dem Tode Wichmanns d. Ä. könnte auch die Suderburg an Bedeutung verloren haben.

Mit diesen Feststellungen ist jedoch noch nichts über die Entstehung der Burg ausgesagt.

Mit dieser Frage setzte sich u. a. H. von Bothmer auseinander, der seit Beginn der 60er Jahre einige viel umstrittene Arbeiten zur Geschichte der Lüneburger Heide im Mittelalter veröffentlicht hat. Von Bothmer sieht in der Suderburg eine „spätkarolingische Hauptburg des Königs“9), gelegen innerhalb des 1060 bezeugten 10) (aber in karolingische Zeit zurückzuführenden) königlichen Sonderforstes der Magetheide. Auf die vielfach verworrene Begründung dieser These (u. a. mit Hilfe einer Analyse des Winsener Landschatzregisters von 1450) kann an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden.

Interessant ist jedoch in diesem Zusammenhang der Hinweis auf zwei Urkunden König Arnulfs aus dem Jahre 892, in welchen er einem comes Ekbert. umfangreichen Besitz in Sachsen schenkte, u. a. auch im Bardengau. In der älteren dieser Urkunden wird als Ortsname für diesen Bereich „Uuersteti" = Wrestedt ausdrücklich genannt 11).

Da von Bothmer Ekbert für einen Vatersbruder der Billunger Hermann und Wichmann hält, leitet er das wichmannsche Erbe aus ehemaligem Königsbesitz her. Aus der Nähe des Dorfes Wrestedt zu Suderburg schließt er ferner, Ekbert könnte Verwalter der königlichen Suderburg gewesen sein 12).

Auch von anderer Seite ist dieser für einen Vorfahren der Billunger gehalten worden13). Sollte der Besitzkomplex um Suderburg wirklich aus ehemaligem Königsbesitz hervorgegangen sein, so gewänne die These von einer Entstehung der Burg im 9. Jahrhundert durchaus an Wahrscheinlichkeit.

Noch ein weiterer Hinweis deutet in diese Richtung. Der Name Suderburg ist zwar meines Wissens im deutschen Sprachraum einmalig, eine interessante Parallele finden wir jedoch am nördlichen Harzrand.

Am 19. Juli 1064 schenkte König Heinrich IV. der bischöflichen Kirche zu Hildesheim das von seinem Vater gegründete Kloster auf dem Petersberg vor Goslar „cum predio quod habuimus Reindertingerrod et Sutburch cum omnibus appendiciis suis . . . exceptis quatuor forestariorum mansis“14). Aus dem Namen Sutburch (oder Sudburg), der auf eine (in der Urkunde nicht genannte) Befetigurigsanlage hinweist15), und besonders aus der Nennung der vier „forestariorum mansi“ glaubte W. Lüders schließen zu können, „daß wir in der Sudburg den ursprünglichen Sitz eines [königlichen) Forstmeisters, den Forsthof des späteren Goslarer Gebietes zu suchen haben.“ Die Entstehung der Sudburg legte er in das 9. Jahrhundert, in eine Zeit, „als das Gebiet dieses großen Königsgutes noch nicht zersplittert war, sondern als eine verhältnismäßig geschlossene Einheit empfunden wurde." Ihr Name erkläre sich aus der Abhängigkeit von der nördlich gelegenen Pfalz Werla16).

Auch wenn einige Annahmen Lüders angezweifelt worden sind, etwa die eines geschlossenen Königsgutbezirkes und die Datierung der Pfalz Werla in karolingische Zeit17), so hat doch die These von einer Entstehung der Sudburg in fränkischer Zeit einige Wahrscheinlichkeit.

Sicherlich lassen sich die Verhältnisse des nördlichen Harzes nicht ohne weiteres auf den südlichen Barderigau übertragen. Auffällig sind dennoch gewisse gemeinsame Züge, nicht nur in der Namensform. So liegen sowohl Sudburg als auch Suderburg innerhalb von Forstbezirken, die sich im 11. Jahrhundert erstmals urkundlich fassen lassen18). Beide Burgen haben zu dieser Zeit ihre ursprüngliche Bedeutung bereits verloren.

Geht man davon aus, daß die Forstorganisation in Sachsen auf die fränkische Eroberung zurückzuführen ist, so ist eine Entstehung der Burgen in diesem Zuammenhang durchaus möglich.

Auch die schematische Namensgebung könnte auf fränkische Gründungen hinweisen. Eine solche „fiskalische“ Benennung von Orten (in der Regel geographisches Bestimmungswort + Grundwort) läßt sich in Niedersachsen besonders um Northeim beobachten, aber auch Seesen am Harz (974 Sehusa, ca. 979 Sehuson) kann hierzu gerechnet werden19).

Im allgemeinen weisen derartige Namen auf fränkische Staatskolonisation hin, die jedoch in Nordostniedersachsen bisher noch nicht systematisch verfolgt wurde. Hier könnte weitere Klarheit durch eine weiträumigere siedlungsgeschichtliche Untersuchung gewonnen werden.

Aber verlassen wir die Frage nach der Entstehung der Burg und wenden uns ihrem Schicksal ( nach ihrer ersten und einzigen I urkundljchen Erwähnung 1146/48 zu.

Hammerstein versuchte in seinem Buch, den Empfänger der in der schedula genannten Donation Judiths zu ermitteln. Er ging da bei von den beiden Notizen aus, die sich unmittelbar an die Nachricht von der Vergabe Bahnsens und Suderburgs anschließen und, sich vermutlich ebenfalls auf diese Orte beziehen:

 

"Item Walthardo subadvocato3 mansos. ItemGerarto 2 mansos," Diese beiden Personen tauchen ebenfalls in einem Schreiben Papst Eugens III. von 1148 auf, in dem dieser den Erzbischof von Bremen und den Bischof von Verden auffordert, für die Rückgabe der dem Kloster Kemnade entfremdeten Güter zu sorgen.

Als Empfänger solcher Güter in der Verdener Diözese werden genannt "Hugoldus, Waltardus, Gerhardus et quidam alii parrochiani". Hammerstein hielt nun diesen Hugoldus, der uns 1158 als Hugoldus advocatus und 1162 als

Hugoldus de Hermannsburg in Zeugenlisten begegnet, für den nicht genannten Empfänger von Bahnsen und Suderburg und rechnete ihn aufgrund seines Namens zur Familie derer von Behr, die nach dem Lüneburger Lehnregister von 1330 bis 52 in der Umgebung von Hermannsburg und dort selbst begütert waren20 ). Besitz dieser Familie läßt sich aber um Suderburg nicht nachweisen.

Hammerstein versuchte das Problem dadurch zu lösen, daß er die Möglichkeit anbot, Hugold habe die Besitzungen in seiner Funktion als herzoglicher Vogt von Hermannsburg erworben. Entweder habe er sie an Heinrich den Löwen weitergegeben, oder sie seien nach Hugolds "Destitution von der Voigtei zu Hermannsburg" an den Herzog gefallen21). Diese (sehr hypothetische) These überdeckt nur mühsam die Dunkelheit, die über dem Schicksal der Burg nach 1146/48 liegt. Sicher ist nur, daß zu Beginn der Neuzeit das Patronat über die Kirche, die die Nachfolge der Burg angetreten hatte, sowie die Grundherrschaft über den ehemaligen Wirtschaftshof dieser beim Landesherren lag.

Ob die Suderburg als Befestigungsanlage überhaupt noch existierte, als sie in herzoglichen Besitz überging, muß fraglich bleiben. Jedenfalls entwickelte sie sich (im Gegenatz zu Bahnsen) nicht zu einem Adelssitz und taucht auch in keinem Lehnregister auf.

Schon von Anfang an wird mit der Suderburg Grundbesitz verbunden gewesen sein, der aber erst 1146/48 faßbar wird. Die Rede ist von den genannten  „25 mansos et de indominicata terra: octo mansos cum duabus domibus

et curtibus earum et villas Slavicas 13 et unam dimidiam“. 

Vor uns haben wir nach diesen Angaben in Verbindung mit den, Burgen Bahnsen und Suderburg zwei klösterliche Villikationsverbände, die offenbar eng miteinander verbunden waren, so daß eine Aufschlüsselung des Besitzes entweder nicht mehr möglich oder "nicht notwendig war. Zu beiden Haupthöfen (curtes) gehörten zusammen acht mansi Salland, das in Eigenwittschaft bewirtschaftet wurde, sowie 25 mansi an Bauern ausgegebenes Land.

Die beiden Haupthöfe von 1146/48 sind heute noch zu identifizieren. Es handelt sich um den Hof Nr. 2 in Suderburg (Hofname: Meierbuhr), der bis 1825 gegenüber der Kirche lag, und der spätere adlige Hof (bis 1793) in, Bahnsen (Nr. 23), auf dessen Hofwiese noch zur Zeit Maneckes Überreste einer Burganlage sichtbar gewesen sein sollen.

Obwohl beide Haupthöfe an einen gemeinsamen Empfänger gegeben worden waren, sind sie später also (spätestens nach Auflösung ihrer Villikationsverbände) unterschiedliche Wege gegangen. Während in Bahnsen die Verbindung Befestigungsanlage - Wirtschaftshof  bestehen blieb und in adelige Hände überging22) wurde die Suderburg in eine Kirche umgewandelt, wobei der Wirtschaftshof in bäuerlicher Hand weiterbestand.

Offenbar zu keinem Villikationsverband gehörten die drei mansi des Walthardus subadvocatus und die zwei des Gerartus, auch wenn sie wahrscheinlich in der Nähe Suderburgs lagen.

Daß die Kemnader (bzw. Corveyer) Kirche ihre ihr 1146/48 entfremdeten Güter auch lange Zeit später nicht verloren gab, ( zeigt eine Urkunde aus dem Jahr 1230, die eine sonst unbekannte Vereinbarung der Pröpste von Kemnade und Ebstorf „de proprietate bonorum in Bodenhusen et unius domus in Gruwinge" (Graulingen) bestätigt23).

Anscheinend waren ehemals Kemnader Güter an Ebstorl gelangt. Es liegt nahe, dabei an Teile der mit den Burgen verbundenen Besitzungen zu denken. Man kann davon ausgehen, daß die Villikationsverbände zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst waren.

Die 1230 genannten Güter blieben auch nach diesem Zeitpunkt offenbar bei Ebstorf, denn knapp hundert Jahre später (1324) tauschte dieses gerade Besitzungen in Bahnsen und Graulingen mit Ottrave von Bervelde gegen Höfe in den Dörfern Eppensen, Linden und Barnsen24).

Hammerstein ging in seinem Versuch, die erwähnten 25 mansi zu rekonstruieren, noch einen anderen Weg. Zum Beleg seiner These, Heinrich der Löwe sei über Hugold von Hermannsburg der Empfänger der Kemnader Güter in Suderburg gewesen, führte er die Amtsbeschreibung von 1614 an, nach der das Amt Bodenteich in den Dörfern Suderburg, Bahnsen und Graulingen zusammengenommen 25 Höfe besaß.

Abgesehen von der stillschweigenden Voraussetzung, die Besitzverhältnisse im Kirchspiel Suderburg seien über nahe zu 470 Jahre konstant geblieben, addierte er Vollhöfe, Halbhöfe und Koten ohne Rücksicht auf eine eventuell unterschiedliche Entstehungszeit.

Wenn er zur Stützung seiner These kurz darauf noch hinzufügt, es hätte nach demselben Amtsregister in den Dörfern Suderburg, Hamerstorf, Graulingen und Bahnsen „im Ganzen 25 volle Höfe“ gegeben, so ist das kaum mit dem vorher Gesagten in Einklang zu bringen 25).

Aus Quellen des 16. und 17. Jahrhunderts lassen sich schon wegen des großen Zeitabstandes so gut wie keine Rückschlüsse auf Verhältnisse des 12. Jahrhunderts ziehen.

Interessant ist noch der in der schedula enthaltene Hinweis auf  131/2 slawische Dörfer, die sich offenbar in Abhängigkeit von Suderburg und Bahnsen befanden. Allgemein wurden sie im Ostteil des Kreises Uelzen gesucht. Hier könnte eine frühe Verbindung zum Kernraum des späteren  Amtes Bodenteich sichtbar sein.

Ob sie jedoch Auswirkungen auf die spätere Zugehörigkeit Suderburgs zu diesem Amt gehabt hat, läßt sich nicht erkennen.

Diese Feststellung leitet über zu der Frage, ob mit der Suderburg zu einer Zeit Funktionen verbunden waren, die über die ) der Sicherung des Grundbesitzes hinausgingen. Zumindest für die karolingische Zeit (setzt man eine derartig frühe Entstehung voraus) ist dies wahrscheinlich, auch, wenn man den 892 genannten

Grafen Ekbert aufgrund der allzu dürftigen Quellenlage nicht ohne weiteres als Burgverwalter annehmen darf.

Für die billungische Zeit ist davon auszugehen, daß Suderburg  - Mittelpunkt eines umfangreichen

 Besitzkomprexes war. Anscheinend hatte es diese Funktion in der Mitte des 10. Jahrhunderts bereits verloren. Als Teil des kemnadischen Streubesitzes wird sie kaum Funktionen gehabt haben, die über die Verwaltung des Grundbesitzes hinausgingen, auch wenn die genannten slawischen Dörfer ein Unsicherheitsfaktor bleiben.


Noch unklarer wird die Situation nach 1146. Von Bothmer hält den in der schedula genannten Walthardus subadvocatus für einen Untervogt des Hermannsburger advocatus Hugold „im Bereich des Gerichtes Suderburg“26). Die Stellung Walthards zur Burg Suderburg bleibt aber unklar, wenn er einerseits von einer "Vetbindung des Burgbereiches der Suderburg mit Hermannsburg" spricht, andererseits aber den Amtssitz des subadvocatus unbestimmt als bei der Suderburg beschreibt27).

Die Suderburg befand sich eben nicht in dessen Besitz. In jedem Falle bietet es sich aber für von Bothmer an, „das spätere Gericht Suderburg auf die ,subadvocatia' des Walthard von um 1150 zurückzuführen"28). Doch schon für

die bloße Existenz einer solchen Untervogtei bleibt die Quellengrundlage äußerst mager.

Die generelle Frage, die hier aufgeworfen wird, lautet jedoch: Gab es einen „Burgbezirk“ der Suderburg, auf den die in der frühen Neuzeit nachweisbare Vogtei Suderburg (der in etwa der Bezirk eines von Bodenteich abhängigen Landgerichtes entsprach) zurückzuführen ist?

Hammerstein glaubte diese Frage bejahen zu können, indem er einige Dienste und Abgaben, die im Amt Bodenteich nur in der Vogtei Suderburg zu leisten waren, in Zusammenhang mit der Burg brachte29). Auch hier ist die Frage zustellen, wie weit wir solche Leistungen zurückdatieren dürfen.

Auch wenn eine direkte Verbindung nicht mehr erkennbar ist, bleibt dennoch zu fragen, ob die Burg eine irgendwie geartete Rolle bei der Entstehung des Landgerichts gespielt haben könnte. Das Gericht, das Hammerstein ausführlich beschrieben hat, ist bis ins 18. Jahrhundert bezeugt30). Schon M. Krieg führte es auf ein ehemaliges Gogericbt zurück, obwohl dieser Name nicht bezeugt ist30a).

Die Entstehung der sächsischen Goe ist in der Forschung heftig umstritten. Die Auffassungen reichen von einer Herausbildung in vor karolingischer Zeit als umfassende sächsische Gerichte über die These einer karolingischen Schöpfung als Niedergerichte bis zu der Ansicht, die Goe seien erst im 12. Jahrhundert als Folge der Landfriedensbewegung im Reich entstanden.

L. Deike hat nun herausgearbeitet, daß der Go nicht nur Gerichtsbezirk, sondern auch und vor allem Großgemeinde war. Die Go-Herrschaft des Landesherren, die uns im Spätmittelalter in den meisten Goen entgegentritt, ist nach seiner Ansicht keine sekundäre Erscheinung. Vielmehr schuf der Graf (als Vorgänger des späteren Landesherren) „durch seine Mitwirkung erst die Voraussetzungen für die Entstehung einer festen Goorganisation“31). Diese wäre etwa in das hohe Mittelalter zu datieren, wobei mit lokkeren Vorformen allerdings schon in fränkischer Zeit zu rechnen ist32).

Eine Rolle der Burg bei der Entstehung des Goes wäre unter diesen Voraussetzungen dann denkbar, wenn sie zur Zeit der Entwicklung der festen Gobezirke (also etwa im 12. Jahrhundert) ein Herrschaftsmittelpunkt gewesen wäre, von dem eine Organisation ausgehen konnte. Dafür gibt es aber keinen Beleg. Das Schweigen der Quellen spricht eher gegen eine solche Annahme.

Nicht auszuschließen sind herrschaftliche Rechte der Familie von Bodenteich im Suderburer Go, ohne daß eine Verbindung zur Burg sichtbar wird. Auf eine Rolle des Ministerialengeschlechtes in der späteren Vogtei zumindest im 13. Jahrhundert weist die von Balduin und Werner von Bodenteich 1339 den Herzögen Otto

und Wilhelm verkaufte Holzherrschaft „tho der maghed ek“33) hin, die ursprünglich wohl Verdener

Lehngut gewesen war 34).

So ist auch eine anfängliche (wohl als locker anzusehende) Goherrschaft der Verdener Kirche nicht ausgeschlossen, die sich auf die Schenkung des Forstes Magetheide an diese aus dem Jahre 1060 gegründet und keine Beziehung zur Burg gehabt hätte. Aber auch diese Möglichkeit muß hypothetisch bleiben.

In den Zeiten jedenfalls, in denen uns Landgericht und Vogtei Suderburg entgegentreten, kündeten von der Burg allenfalls noch Relikte. Ihr Wehrturm war in die Anlage der Kirche einbezogen worden. Zu welchem Zeitpunkt das geschehen war, ist unbekannt: Auf jeden Fall dürfte es nach 1146/48 gewesen sein.

Daß für das Jahr 1302 der erste Suderburger Geistliche erwähnt wird35), wäre nur aussagekräftig wenn nachgewiesen werden könnte, daß Burg und Kirche nicht nebeneinander bestanden hätten, die erste Kirche in Suderburg also erst nach Aufgabe der Burg entstand. Was kann also über das Alter der Suderburger Kirche gesagt werden?

Ein hohes Alter der Kirche vermutete zuletzt G. Bismark mit Hinweis auf ihr Remigiuspatrozinium. Er datierte mit diesem Argument ihre Gründung in karolingischer Zeit38) und kann sich dabei auf die Ergebnisse der Patrozinienforschung stützen, nach denen die Verehrung des hl, Remigius besonders „von Bistum und Kirche Reims und vom fränkischen Hochadel getragen“ wurde und vom 7. bis höchstens ins 10. Jahrhundert fällt.

Die Hauptmasse der Remigiuspatrozinien befindet sich jedoch im Bereich zwischen Seine und Rhein mit deutlichem Schwerpunkt um Reims. „Es fallen also auf der Remigiuskarte die niederländischen Gebiete, der Niederrhein und Niedersachsen fast ganz aus. Die wenigen dort vorkommenden Belege gehören entweder in die Anfänge der dortigen Kirchenorganisation oder lassen sich bei jüngeren leicht aus zufälligen und individuellen Beziehungen erklären, und die besonderen Umstände liegen meist klar zutage“37).

Bei Suderburg, dem einzigen Remigiuspatrozinium der Diözese Verden, liegt der Fall nicht so klar. Die isolierte Lage läßt an eine der „zufälligen und individuellen Beziehungen“ denken, die uns aber unbekannt ist. Ein bestimmtes Alter der Kirche kann somit nicht aus dem Patrozinium geschlossen werden.

Daß Burg und Kirche auch nebeneinander bestehen konnten, ohne daß dieses heute noch sichtbar ist, zeigt im Landkreis Uelzen das Beispiel Gollern, wo 1336 der dritte Teil „castri dicti Ghollderden ac suburbii ejusdem“ sowie ein Drittel des patronatus Ecclesie ejusdem ville Ghollderden“  innerhalb der Familie von Hitzacker verkauft wurde. Aller Wahrscheinlichkeit nach befand sich das castrum auf dem Platz der heutigen Kapelle38),

Die Burg Suderburg scheint jedoch früher verschwunden zu sein. Das Aussetzen der Überlieferung nach 1146/48 deutet darauf hin, daß dieses wohl spätestens im Laufe des 13. Jahrhunderts geschehen ist.

In einer Reihe von Publikationen wird die Vermutung ausgesprochen, die Funktionen der Suderburg seien auf die weiter östlich gelegene Burg Bodenteich übergegangen. Mag der Gedanke auch angesichts der späteren Zugehörigkeit des Raumes Suderburg zum Amt Bodenteich naheliegen, die Quellen lassen uns

hier wieder einmal im Stich.
Wie wir gesehen haben, hat die Suderburg offenbar schon im 10. Jahrhundert ihre Bedeutung verloren. Das Datum der Errichtung der Burg Bodenteich liegt im Dunkeln. Das erste Mitglied der Familie von Bodenteich ist für 1144/45 in einer Urkunde des Bischofs von Halberstadt genannt 38).

Es ist also davon auszugehen, daß zu dieser Zeit bereits ein Adelssitz in Bodenteich bestand, möglicherweise die „Motte“, in der D. Brosius die Vorläuferin der späteren Burg vermutet40).

1323 tritt uns diese als herzogliches Lehen entgegen, was aber keine Rückschlüsse auf ihre Entstehung zuläßt41). Eine Verbindung zu Suderburg ist dabei nicht erkennbar.

Auffällig sind jedoch die Beziehungen der Familie von Bodenteich in den Suderburger Raum. Daß die Holzherrschaft zur Maget-Ek vermutlich auf eine Verdener Belehnung zurückgeht, wurde bereits festgestellt. Daneben ist auch Grundbesitz der Familie im Kirchspiel zu verzeichnen, der allerdings zumindest zum Teil auf Lehen der Grafen von Schwerin zurückzuführen ist.42) Ob auch ein Teil des landesherrlichen Besitzes in und um Suderburg auf früh abgestoßene Güter derer von Bodenteich zurückgeht, bleibt ungewiß.

In keinem der Fälle läßt sich eine direkte Verbindung zur Burg Suderburg nachweisen. Auch die- Holzherrschaft dürfte, sollte sie in der Tat ein Lehen des Bistums Verden sein, zumindest nicht direkt aus einer „wie auch immer gearteten Rechtsstellung zur Burg Suderburg“ hervorgegangen sein, wie es Brosius vermutete 43). Es liegt näher, in ihr ein Relikt des 1060 der Verdener Kirche geschenkten Forstes Magetheide zu sehen. Daß die von Bodenteich „als von den Billungern eingesetzte Vögte oder Burgleute“44) auf der Suderburg gesessen haben sollen, ist angesichts des frühen Endes der Billungerherrschaft unwahrscheinlich.

Allenfalls bestände die Möglichkeit, daß die Bodenteicher die Suderburg in der zweiten Hälfte des 12. oder im 13. Jahrhundert vorübergehend in ihrem Besitz hatten und an die Herzöge weiterverkauften. Belege für eine solche Transaktion liegen jedoch nicht vor.

Das Dorf Suderburg ist zweifellos jünger als die Burg, wie man aus der Übertragung des Namens leicht schließen kann. Ob es sich bei Suderburg um eine planmäßige Anlage oder um eine allmählich gewachsene Siedlung handelt, könnte eine Analyse des Dorf- und Flurbildes zu klären helfen, die auch das Verhältnis zum benachbarten Oldendorf erhellen könnte.

Hierbei wäre etwa zu fragen, ob die Suderburger Feldmark aus der Oldendorfer herausgeschnitten wurde. Ebenso zu fragen wäre, ob das Wüstfallen des schon früh ausgegangenen Süssendorf, das im Norden der Suderburger Gemarkung zu suchen ist.45), einen Einfluß auf die Entwicklung Suderburgs hatte. An dieser Stelle kann nur festgestellt werden, daß die Burg offenbar entscheidenden Einfluß auf die Entstehung des Ortes hatte, auch wenn über diese noch keine Angaben gemacht werden können.

Schließlich soll noch eine populäre Auffassung über das Ende der Suderburg erwähnt werden, die besonders Oberdieck breit ausgemalt hat. Hiernach soll das Adelsgeschlecht derer von Hösseringen den Herzögen die Burg entrissen und von ihr aus die Umgegend durch Raubzüge unsicher gemacht haben. Im späten 13, Jahrhundert schließlich soll die Burg von den Welfen wieder erobert und zerstört worden sein.46). Diese Überlieferung kann sich - obwohl sie recht populär ist - nicht auf mittelalterliche Quellen stützen.

Ihre älteste Erwähnung datiert - soweit mir bekannt - aus dem Jahre 1757 und findet sich in einer "Promemoria von den remercabelsten Sachen in der Vogtei Suderburg“, die der damalige Vogt Schwertfeger in diesem Jahr verfaßte.
Schwertfeger erwähnt hierbei, ohne eine Zeitangabe zu machen, einen gewissen Jungker von Hössern“: „Weilen er aberst ein Mörder und Räuber gewesen, ist er gäntzlich ausgerottet und dessen Gühter konfiscieret. Sein Wohn Hauß und Schloß, welches mit einem Walle umgeben gewesen, wovon noch einige rudra vorhanden, soll die Pfarre aufgebauet sein.“47)

Schon Manecke berichtete die Raubrittertradition nur mit Vorbehalt. Mit Blick auf die mangelnde Ouellenbasis fügte er hinzu: „Soviel ist gewiß, daß die von Hössering im 15. Jahrhundert hier mit liegenden Gründen ansessig gewesen sind, sie sich auch mit Befehdungen abgegeben haben.“48)

Zu nennen ist hierbei besonders eine Fehde mit der Stadt Uelzen in den Jahren 1471-77, die in eine Zeit des wirtschaftlichen Niederganges des Adelsgeschlechtes fiel49). Möglicherweise ist eine Erinnerung an diese Fehde sekundär mit der Burg verknüpft worden.

Eine direkte Beziehung der Familie zu dieser ist nicht sichtbar. Der historische Kern der Legende dürfte also in eine Zeit gehören, in der die Burg nicht mehr existierte.

Die Betrachtung der wichtigsten Problemkreise, die sich im Zusammenhang mit der Suderburger Burg ergeben, hat - was angesichts der Quellenlage kaum anders zu erwarten war - mehr Probleme angerissen als gelöst. Trotz aller Unsicherheiten und Zweifel soll zum Abschluß der Versuch unternommen werden, die wichtigsten Erkenntnisse und Mutmaßungen noch einmal zusammenzufassen:

1. Die Burg Suderburg ist anhand schriftlicher Quellen etwa von 959/65 bis 1146/48 zu verfolgen. Sie befand sich zu dieser Zeit im Besitz des Stiftes Kemnade und hatte offenbar ihre Bedeutung bereits verloren.

2. Der Kemnader Besitz in Suderburg (und somit auch die Burg) stammt aus dem Erbe der wichmannschen Linie der Billunger. Die Funktion der Suderburg in der ersten Hälfte des zehnten Jahrhunderts dürfte die eines Herrschaftsmittelpunktes des billungischen Besitzes am südlichen Rand des Bardengaues gewesen sein.

3. Verschiedene Anhaltspunkte - u. a. die schematische Namensgebung - weisen darauf hin, daß die Suderburg eine fränkische Gründung gewesen sein könnte. Möglicherweise steht ihre Errichtung im Zusammenhang mit der Schaffung des Forstbezirkes der Magetheide. Sie könnte hier einen Verwaltungsmittelpunkt gebildet haben.

4. Über die Besitzer der Burg nach 1146/48 können wir nur Mutmaßungen anstellen. Sicher ist lediglich, daß der Burgplatz (vielleicht erst nach Aufgabe der Burg als Befestigungsanlage) im Laufe des Mittelalters in den Besitz der welfischen Herzöge gelangt ist.

5. Die Suderburg war mit einer Villikation verbunden, die 1146/48 sichtbar wird. Um 1230 scheint der Villikationsverband bereits aufgelöst zu sein. Die einzelnen Höfe des Verbandes lassen sich aufgrund der lückenhaften Quellenlage über mittelalterliche Besitzverschiebungen nicht mehr rekonstruieren.

6. Über die Burg als Verwaltungsmittelpunkt läßt sich kaum etwas sagen. Wahrscheinlich hat sie eine solche Funktion im Hochmittelalter nicht mehr erfüllt. Eine Rolle der Burg bei der Entstehung des Landgerichtes und der Vogtei Suderburg ist nicht zu erkennen.

7. In der zweiten Hälfte des 12. oder im 13. Jahrhundertwurde die Suderburg als Befestigungsanlage aufgegeben; ihr Wehrturm wurde als Kirchturm genutzt. Offen bleibt, ob in Suderburg schon vor dieser Zeit eine Kirche bestanden hat. Das in Niedersachsen nur vereinzelt auftauchende Remigiuspatrozinium bietet keine sichere Datierungshilfe.

8. Eine Verbindung der Suderburg zur Burg Bodenteich ist aufgrund des frühen Bedeutungsverlustes der ersteren nicht festzustellen.

9. Der Ort Suderburg ist allem Anschein nach jünger als die Burg und dürfte sich in Anlehnung an sie entwickelt haben.

10. Die populäre Auffassung, die Suderburg sei in der letzten Phase ihres Bestehens in der

Hand von Raubrittern gewesen, ist nicht zu halten. Möglicherweise hat die volkstümliche Überlieferung die Erinnerung an eine Fehde der Familie von Hösseringen gegen die Stadt Uelzen mit der Burg in  Verbindung gebracht.

Was bleibt nach diesen Ergebnissen abschließend festzuhalten? Besonders in der lokalgeschichtlchen Literatur ist die Rolle der Suderburg oft überschätzt worden. Wenn sie überhaupt eine größere Bedeutung gehabt hat, so ist diese in der karolingischen, vielleicht auch noch in der billungischen Zeit zu suchen. Beide Epochen sind jedoch für unseren Raum mit schriftlichen Quellen kaum faßbar. Weitere Ergebnisse könnte besonders eine verstärkte siedlungsgeschichtliche Forschung für den nordostniedersächsischen Raum liefern - eine Aufgabe, die sicherlich lohnend wäre.


Anmerkung zur vorherigen Abhandlung
von Dr. Michael Scholz vom 15. Juni 2004
Dr. Michael Scholz
Zu dem Inhalt stehe ich nach wie vor zum größten Teil noch. Allerdings bin ich inzwischen skeptisch, ob der heutige Kirchturm wirklich ein Relikt der Burg des 10. Jahrhunderts darstellt. Anläßlich der Kirchenrenovierung wurde, wie einigen sicherlich bekannt ist, ein östliches Portal des Turmes in Richtung Kirche freigelegt, das wohl ursprünglich ist und nicht so recht zu einem einzeln stehenden Wehrturm paßt. So ist es möglich, daß der Turm erst zu einer Zeit errichtet wurde, als schon ein Kirchenschiff vorhanden oder geplant war, daß er also möglicherweise von vornherein ein
Kirchturm war. Das schließt eine gleichzeitige Funktion als Wehrturm nicht aus. Letztlich wissen wir nichts über das Aussehen der Burg Suderburg. Vielleicht müssen wir sie uns nur als einfache Erde-Holz-Konstruktion vorstellen.

Anmerkungen:
1) Pastor Oberdieck, Aus der Geschichte Suderburgs, Uelzen 1910, S. 15 f.
2) Monumenta Germaniae Historica, Diplomata: D H II 87.
3) Ph. Jaffe (Hg.), Monumenta Corbeiensia, Berlin 1864 (ND Aalen 1964), S. 156. Ubersetzung: „Zwischen  Bahnsen und Suderburg gab sie 25 Hufen und acht Hufen Herrenland mit zwei festen Häusern und deren Höfen und 131/2 slawische Dörfer. Ferner dem Untervogt Walthard 3 Hufen. Ferner dem Gerart 2 Hufen.“
4) So U. F. C. Manecke, Topographisch-historische Beschreibungen der Städte,
   Aemter und adelichen Gerichte im Fürstentum Lüneburg, Band II, Celle 1858, S.32.
5) Zur Genealogie vgl. etwa H.-J. Freytag,
   Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, Göttingen 1951, Stammtafel.
6) W. C. C, von Hammerstein-Loxten, Der Bardengau, Hannover 1869, S. 424.
7) So besonders W. Meibeyer,
   Die Verbreitung der Rundlingsdörfer im nordöstlichen Niedersachsen, Braunschweig 1964.
8) Vgl. M. Krieg, Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Fürstentum Lüneburg, Göttingen 1922,S.21.
9) H. von Bothmer, Wurzeln bürgerlicher Freiheit, Teil II, o. 0., o. J. (nach 1981), Masch., S. 15.
10) D H IV 64.
11) V. Bothmer, S. 14, mit Bezug auf D Arn 102 und D Arn 106.
12)Ebd.,S.21.
13) R. Wenskus, Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel, Göttingen 1976, S. 246.
14) D H IV 132.
Ubersetzung: ,, ... mit dem Gut, das wir in Reindertingerode und Sudburg hatten mit allen seinen Zubehörigkeiten . . . ausgenommen vier Försterhufen . . .“
15) Gemeint ist hier das Dorf Sudburg, das im 14. Jahrhundert wüstfiel.
16) W. Lüders. Die Sudburg und ihr Verhältnis zu Werla, Goslar und dem Gebiet von Harzburg, in:
     Braunschweigisches Magazin, Jg. 29, 1923, 1-9. Zitate: Sp. 6 und 5.
17) So bei S. Wilke,
     Das Goslarer Reichsgebiet und seine Beziehungen zu den territorialen Nachbargewalten,
     Göttingen 1970, S. 12-14.
18) Vgl. D H IV 64 und D H IV 378.

19) Vgl. W. Flechsig, Ortsnamen als Quellen für die Siedlungsgeschichte des Leinetals, in:
      Deutsche Königspfalzen II, Göttingen 1965, 83-111. Hier S. 91-93.
20) Hammerstein, S: 91 und S. .102 (mit Bezug auf Jaffe, S. 157).
21) Hammerstein, S. 102,
22)Vgl. R. Hillmer, Das adlige Gut in Bahnsen und seine Besitzer, in: Uelzener Beiträge 8, 1980, 51-72.
23) K. Jaitner (Hg.), Urkundenbuch des Klosters Ebsforf, Hildesheim .1985, Nr. 10.
24) Ebd., Nr. 175. Vgl. Hammerstein, S. 101.
25) Hammerstein, S. 101 f.
26) H. v. Bothmer, Wurzeln bürgerlicher Freiheit, Teil III, o. 0., o. J.(nach 1981.), Masch., S. 43.
27) Ebd., S. 73.
28) Ebd., S. 43.
29) Hammerstein, S. 429 f.
30) Ebd., S. 424-438.
30a) Krieg, S. 49. 
31) L. Deike, „Burschaft“, „Go“ und Territorium im nördlichen Niedersachsen, in: Die Anfänge der Landgemeinde und ihr Wesen I (Vorträge und Forschungen VII), Stuttgart 1964, 325-363, bes. S. 328 f.
32) Ebd" S. 360 f.
33) H. Sudendorf (Hg,). Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande, Band I, Hannover 1859, Nr.650.
34) Th. Vogtherr, Wirtschaftlicher und sozialer Wandel im Lüneburger Landadel während des späten Mittelalters. Hildesheim 1983, S, 32.
35) Hammerstein, S. 453.
36) G. Bismark, Die „Christianisierung" in unserer heimischen Umgebung? In: Der Heidewanderer, 24.7.1987, S. 127 f,
37) M. Zender, Räume und Schichten mittelalterlicher Heiligenverehrung in ihrer Bedeutung für die Volkskunde, Düsseldorf 1959, S. 183-186.
38) W. Lüdetke, Zur Geschichte des Kirchspiels Römstedt, Teil VI, Heft 3: Das Dorf Gollem, Uelzen 1974, S, 31.
(Ubersetzung des Zitates: „... der Burg Gollem und ihrer Vorsiedlung“ und „ . . . des Patronats der Kirche des Dorfes Gollern. . .“)
sowie S. 35-37.
39) Vogtherr, a. a.O,, S,- 29.
40) D. Broius, Aus der Geschichte der Burg Bodenteich, o.O. 1981,S 11 f.
41) Ebd., S. 14.
42) So dürften die im Schweriner Lehnregister genannten „Wernerus et frater ejus“ (von 1296/97; § 30) der Familie von Bodenteich angehört haben (Mecklenburgisches Urkundenbuch, III. Band: 1281-1296, Schwerin 1865, Nr. 2421).
43) Brosius, S. 4. .
44) Ebd.
45) R. Hillmer, Natur- und Kulturdenkmäler im Raum Suderburg, Uelzen 1982, S. 7.
46) Oberdieck, S. 19-21.
47) K. Meyer-Jelmstorf, Heimatkunde des Kreises Uelzen,Uezen 1931, S. 150.
48) Manecke, Band II, S. 33.
49) Th. Vogtherr, Zur Geschichte der Familie von Hösseringen im 13. bis 15. Jahrhundert, in: Heimatkalender für Stadt und Kreis Uelzen 1981, 137-141, hier S. 139f.

 

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