Suderburg
Wälle und Gräben

Wälle und Gräben in der umgebung von Suderburg 21 000

Allgemeine Ausführungen60) Grenzwälle und Grenzgräben
In verschiedenen Formen und Stärken finden sich solche noch gelegentlich als alte Gau-, Marken- oder Kirchspielgrenzen der frühen Zeit. Sie sollten die sonst üblichen Grenzzeichen, wie Bäume, Steine, Kesselhaken u. ä. ergänzen, dort wo dieses zur Markierung erforderlich war. Diese älteren Grenzwälle mit Gräben sind wegen ihrer größeren Ausmaße und auch meist ihrer besseren Erhaltung leicht von den häufigen Gräben der örtlichen Grenzziehung zu unterscheiden. Sie sind aber verhältnismäßig selten. (Raubkammerwall, Süsinggraben)

Neue Grenzgräben mit Wällen
In allen Teilungsrezessen, die aufgrund der Verordnung von 1802 entstanden, wurde die Anlegung und die Form der Grenzzeichen für Gemeinde-, Grundstücks- und Wegbegrenzungen in bestimmter Form angeordnet. Die Festlegung der Grenzen durch katastermäßige Versteinung gab es erst viel später.
Bei diesen Grenzgräben waren die Wälle nur noch wichtig, weil mit ihrer Hilfe das Überlaufen von Vieh vor allen Dingen verhindert werden sollte. Die Mitte des Grabens galt nun einheitlich als Grenzlinie. Der Aufwurf lag auf beiden Seiten verteilt, entweder zum Wall aufgeschüttet oder auseinander geworfen. Im letzten Fall blieb nur der Graben als Grenzzeichen. Für ihn war bei Grundstücksgrenzen eine Breite von 3 Fuß einheitlich vorgeschrieben.
Beiderseitige Wallaufschüttungen konnten mit Hecken bepflanzt werden, es entstand dann ein Doppelknick mit Innengraben. Die früher erwähnten Knikkeinhegungen bzw. Knickwälle haben dagegen immer Gräben auf jeder Seite. Der Graben ist also nunmehr das wichtigste Element geworden.
Die Bestimmungen für die Anlage der Grenzgräben lauten einheitlich: "Diejenigen Grenzen, welche die Feldmarken voneinander scheiden, sind mit Gräben von 4 Fuß Breite zu beziehen. Die innerhalb der Feldmark zwischen den Land-, Wiesen-, Forst- und Weidekoppeln befindlichen Grenzen sind mit einem Graben von 4 Fuß Breite zu beziehen. Die ausgeworfenen Erde wird zu gleichen Teilen auf beide Seiten geworfen und zur Bildung von Erdwällen zum Schutze der Koppeln benutzt. Der Wall muß jedoch einen halben Fuß vom Grabenrande entfernt bleiben, damit der Einsturz des Grabens vermieden wird".

21 501 Grenzgraben- und Wallanlage der südlichen Oldendorfer Gemeinde-, der Suderburger Vogtei- und der Bodenteicher Amtsgrenze an der B 191 - Breitenhees nach Weyhausen - zwischen den Kilometersteinen 34,6 und 35,2.19)
Die Reste dieser Grenzanlage gehen auf eine Zeit zurück zu der hier Ämter und Gaue zusammengestoßen waren, vergl. hierzu auch die Ausführungen unter 17401.
An dieser Grenze führte der sog. "Engelsweg" entlang.

21 401 Grenzgraben- und Wallanlage gegenüber der Forstabteilung Nr. 162
Es handelt sich hier um Reste der ehemaligen Grenze zwischen den Ämtern Beedenbostel und Bodenteich bzw. der Amtsvogteien Beedenbostel und Suderburg.

21 601 Grenzgraben in der Forstabteilung 139 mit der Poststraße Hannover-Lüneburg

22501 Wallanlage im Junkerngehäge vergl. Ziffer 14501)
Die Wallanlage befindet sich zwischen dem östlichen Ende des Wildackers, oberhalb der Suhle und dem bogenartig verlaufenden Weg. Die Bedeutung der Anlage ist nicht klar.

 

23101 Der Landwehrgraben mit Wall beginnt an der Grenze zwischen den Germarkungen Dreilingen und Bahnsen etwa 140 m südlich der Straße Dreilingen - Bahnsen.
Die Landwehr verläuft dann auf einer Länge von etwa 270 m ungefähr parallel zur vorgenannten Straße nach Osten. Sie wird danach von einer kultivierten Fläche auf etwa 250 m unterbrochen. Die Anlage setzt sich danach wieder mit einer Länge von ca. 230 m fort und stößt kurz vor der Krümmung der Straße nach Nordosten fast an dieselbe. Auch hier wird die Landwehr auf einer Länge von rd. 220 m unterbrochen. Sie beginnt wieder auf einer Strecke von ca. 50 m und biegt dann nach Südosten ab, wo noch 2 Stücke von 25 m und 55 m Länge bis zum Waldrand erkennbar sind.

24 101 Rechteckige, geschachtelte, mindestens 145 Jahre alte Einhegung, östlich des Lerchenberges 64)65)
Die Einhegung besteht aus 2 ineinander geschachtelten Rechtecken, die nahezu quadratisch sind. Das innere Rechteck hat eine Seitenlänge von etwa 13 m und ist in die Südostecke des äußeren Rechtecks verschoben. Das innere Rechteck wird umschlossen von einem etwa 1,50 m hohen Wall und einem davorliegenden Graben von 1 m Breite. Das äußere Rechteck hat an der Nordseite keine Begrenzung, weil diese abgetragen worden ist, auf der Westseite befinden sich auf einer Breite von etwa 5,0 m weder Graben noch Wall, so daß hier eine breite Fläche entstanden ist. Die anderen Seiten des äußeren Rechtecks werden eingefaßt von einem flachen Graben und einem 0,8 - 1,0 m hohen Wall.

24102 Quadratische Einhegung mit einem ca. 1,5 m hohen Wall, südlich des Lerchenberges.65)
Der durch den Wall gebildete Innenraum ist ca. 40/40 m groß.

 

25101 Schleuse im Schwarzen Bach in Bahnsen
Die Reste einer Schleuse befinden sich im vorgenannten Bach südöstlich des Moorweges.


 

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